Wohnung als Ferienwohnung vermieten: Dein Schritt-für-Schritt-Guide

Ein stilvolles, im Boho-Stil eingerichtetes Wohnzimmer in einer Ferienwohnung

Du denkst darüber nach, deine Wohnung als Ferienwohnung zu vermieten? Eine großartige Idee! Immer mehr Menschen suchen nach individuellen Ferienunterkünften und eine gut gepflegte Ferienwohnung kann dir als Vermieter eine lukrative Einkommensquelle bieten. Bei atraveo bist du als Neueinsteiger in der Ferienhaus-Branche in besten Händen. Wir unterstützen dich mit allem, was du wissen musst, damit du deine Wohnung erfolgreich und sicher vermieten kannst. Zudem bringen wir deine Ferienwohnung auf alle relevanten Portale, damit sie von zahlreichen potenziellen Gästen gesehen wird.

In diesem Artikel erfährst du ...

  • wie du deine eigene Wohnung als Ferienwohnung vermieten kannst und welche rechtlichen und steuerlichen Aspekte du dabei beachten solltest.
  • welche Voraussetzungen und Genehmigungen du benötigst, um eine Wohnung erfolgreich als Ferienwohnung zu vermieten.
  • Vorteile einer Hausordnung für deine Ferienwohnung oder dein Ferienhaus
  • Tipps, wie du deine Ferienwohnung für Gäste optimal vorbereitest und deine Wohnung in ein attraktives Urlaubsdomizil verwandelst.

Eine Gastgeberin begrüßt einen Gast an der Tür ihrer Ferienunterkunft

1. Wichtige Grundlagen: Was du wissen musst

Bevor du deine Wohnung als Ferienwohnung vermietest, gibt es einige grundlegende Dinge, die du beachten solltest:

Genehmigungspflicht: In vielen Städten und Gemeinden ist es erforderlich, deine Ferienwohnung offiziell anzumelden und eine Lizenznummer zu beantragen. Kläre also frühzeitig mit den lokalen Behörden, ob eine Genehmigung notwendig ist, und beantrage diese, bevor du mit der Vermietung beginnst.

Steuerliche Aspekte: Für Deutschland gilt, dass die Einnahmen aus der Ferienvermietung als „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ in deiner Steuererklärung angeben werden müssen. Wenn du die Wohnung regelmäßig und unter bestimmten Voraussetzungen vermietest, könnte deine Vermietung unter „Gewerbebetrieb“ fallen, sodass eine Gewerbesteuer anfällt. Halte im Zweifelsfall Rücksprache mit deinem Steuerberater und lass dich für deinen individuellen Fall beraten.

Gewerbeanmeldung: Falls du mehrere Ferienwohnungen betreibst oder deine Wohnung sehr häufig vermietest und viel Einkommen generierst, ist definitiv eine Anmeldung als Gewerbe erforderlich. Die Gewerbeanmeldung ist aber schnell erledigt. In vielen Kommunen und Gemeinden kann sie heutzutage sogar online durchgeführt werden und kostet zwischen 30 und 50 Euro. Mehr Infos zu diesem Thema findest du in unserem Artikel Ferienwohnung vermieten: Privat oder gewerblich?.

Kurtaxe und Gästemeldung: In vielen Regionen und Gemeinden besteht zudem eine Pflicht zur Erhebung einer Kurtaxe beziehungsweise einer lokalen Tourismusabgabe, die du an die Stadt oder Gemeinde abführen musst. Die geschieht in der Regel zusammen mit der Übermittlung der Gästedaten an die Behörden, zu der du ebenfalls verpflichtet bist. Die Gebühren selbst kannst du eins zu eins an die Gäste weiterbelasten und musst dich dann nur noch über die ordnungsgemäße Abführung kümmern. Informiere dich bei den lokalen Behörden, ob eine generelle Plicht zur Erhebung einer Kurtaxe besteht und wie hoch die Gebühren sind. Über den atraveo-Vermieterbereich kannst du diese Kosten dann ganz einfach als Nebenkosten hinterlegen, sodass die Gäste vor Anreise darüber informiert sind. Lerne hier mehr über das Thema Kurtaxe.

Ein Schreibtisch mit einem Laptop, einem Taschenrechner und einem Notizbuch, in das etwas geschrieben wirdMeldepflicht: Auch wenn du keine Kurtaxe erheben und abführen musst, bist du als Vermieter gemäß dem Bundesmeldegesetz (BMG) dazu verpflichtet, die Daten deiner Gäste zu erfassen und für mindestens ein Jahr nach Abreise aufzubewahren. Die Daten, die du erheben musst, umfassen Folgendes:

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Herkunftsort
  • Zeitraum des Aufenthalts

Beachte in diesem Zusammenhang auch die Vorschriften gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), nach der diese personenbezogenen Daten sicher und vertraulich aufbewahrt und nach einer gewissen Zeit auch datenschutzkonform wieder vernichtet werden müssen.

Versicherung: Eine normale Hausratversicherung deckt in der Regel keine Schäden durch Feriengäste ab. Deshalb solltest du prüfen, ob du eine spezielle Vermieterhaftpflichtversicherung oder eine Versicherung für Ferienwohnungen abschließen möchtest.

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2. Wie kannst du deine Wohnung als Ferienwohnung vermieten? Drei konkrete Fälle

Je nach Situation gibt es unterschiedliche Anforderungen und Vorgehensweisen. Wir erklären dir für drei typische Fälle, wie du deine Wohnung am besten als Ferienwohnung vermieten kannst.

Fall 1: Du hast die Wohnung selbst gemietet

Wenn du die Wohnung zur Miete hast, solltest du zuerst deinen Mietvertrag überprüfen. Manche Verträge erlauben es nicht, eine Wohnung weiterzuvermieten. Du musst also unbedingt sicherstellen, dass die Untervermietung im Vertrag gestattet ist, und den Vermieter rechtzeitig informieren. Denke auch daran, die oben aufgeführten lokalen Vorschriften zur Anmeldung deiner Ferienwohnung zu beachten. Wenn deine Stadt oder Gemeinde eine Lizenz für Ferienwohnungen verlangt, musst du diese beantragen, auch wenn du nicht der Eigentümer bist und die Wohnung „nur“ weitervermietest.

Fall 2: Die Wohnung ist dein Eigentum

Wenn du die Wohnung selbst besitzt, bist du in der Regel flexibler. Dennoch solltest du – falls vorhanden – die Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft überprüfen. In einigen Fällen könnte die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen in der Eigentümergemeinschaft untersagt sein. Kläre diese Punkte vorher, um spätere Konflikte zu vermeiden. Sei zudem transparent und unterrichte die Eigentümergemeinschaft rechtzeitig über deine Pläne.

Fall 3: Du möchtest die Wohnung, in der du selbst wohnst, zeitweise vermieten

Du möchtest deine eigene Wohnung, in der du zur Miete wohnst oder aber als Eigentum besitzt, zeitweise als Ferienwohnung vermieten? Beispielsweise weil du länger verreist oder woanders hinziehst, die Wohnung aber nicht kündigen bzw. aufgeben möchtest? Auch das ist natürlich möglich. Achte in diesem Fall neben den oben aufgeführten Hinweisen zu Miet- und Eigentumswohnungen darauf, deine persönlichen Dinge, besonders wertvolle oder private Gegenstände, aus der Wohnung zu entfernen oder sicher zu verstauen. Gäste könnten sich unwohl fühlen, wenn sie in einer Wohnung wohnen, die offensichtlich noch von jemand anderem genutzt wird. Ein separater verschlossener Raum zur Aufbewahrung deiner Sachen ist ideal – oder du lagerst diese komplett aus. Denke auch daran, deine Nachbarn darüber zu informieren, dass du deine Wohnung vorübergehend vermietest.

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3. Weitere wichtige Tipps zur erfolgreichen Vermietung

Sind erstmal alle grundsätzlichen Formalia geklärt, beginnt der spannende Part! Um deine Wohnung erfolgreich als Ferienwohnung zu vermieten, solltest du nun insbesondere auf die folgenden wichtige Aspekte achten:

Einrichtung

4. Dein nächster Schritt

Wenn du deine Wohnung als Ferienwohnung vermieten möchtest, ist es wichtig, dass du dich gut informierst und alle rechtlichen und praktischen Aspekte beachtest. Bei atraveo bieten wir dir nicht nur eine Plattform, um deine Ferienwohnung zu vermieten, sondern auch umfassende Beratung und Unterstützung. Melde dich einfach bei uns, und wir helfen dir, deine Wohnung erfolgreich und rechtssicher als Ferienwohnung zu vermieten. Wir freuen uns auf dich!

 

 

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