Falls du eine Ferienunterkunft in einem typischen Urlaubsgebiet vermieten möchtest, solltest du eventuell unter anderem die Kurtaxe beachten. Doch was genau hat es mit dieser Abgabe eigentlich auf sich und was hast du als Vermieter damit zu tun? Wir verschaffen dir einen Überblick!
Was ist die Kurtaxe?
Die Kurtaxe ist eine Abgabe, die als Beitrag zur Förderung des Tourismus und der Erhaltung der örtlichen Umwelt dient. Die Bezeichnung kann variieren – neben „Kurtaxe“ spricht man unter anderem auch von „Ortstaxe“, „Aufenthaltsabgabe“ oder „Beherbergungstaxe“. Diese spezielle Gemeindesteuer wurde bereits im Mittelalter erhoben und wurde im Verlauf des 19. Jahrhundert dann immer üblicher.
Wozu dient die Kurtaxe genau?
Die Kurtaxe finanziert verschiedene Annehmlichkeiten, die Touristen zugutekommen, wie beispielsweise:
- Reinigung und Pflege des Ferienorts
- Befestigung von Wanderwegen
- Bereitstellung kostenloser Touristeninformationen
- Vergünstigungen bei Kulturveranstaltungen und Sehenswürdigkeiten
- Kostenloser Zugang zum öffentlichen Nahverkehr
- Kinderbetreuung
Häufig erhalten Gäste bei Entrichtung der Kurtaxe eine Kur- bzw. Gästekarte als Berechtigungsausweis. Sie dient oft als Eintrittskarte für entsprechende Einrichtungen und Veranstaltungen sowie für den öffentlichen Nahverkehr.
Wo wird eine Kurtaxe erhoben?
Die Kurtaxe wird vor allem in Erholungsgebieten, wie etwa den Ostsee- und Nordsee-Inseln, sowie in verschiedenen Kurorten in Deutschland und in anderen Ländern erhoben. Gerade in Ferienregionen wie Österreich, Schweiz, Niederlande, Italien und Kroatien ist die Kurtaxe üblich. Auch in einigen oft bereisten Großstädten wird die Abgabe für Touristen fällig.
Wer darf eine Kurtaxe erheben?
Die Kurtaxe darf in den entsprechenden Regionen direkt von den Gemeinden erhoben werden. Die Höhe kann dabei individuell von jeder Gemeinde festgelegt werden. Sie beträgt in der Regel bis zu 5€ pro Person und Übernachtung; der Durchschnitt in Deutschland liegt bei 2-3€.
Wer muss die Kurtaxe bezahlen?
Die Kurtaxe muss grundsätzlich von ortsfremden Übernachtungsgästen gezahlt werden, die eine betroffene Gemeinde besuchen. In manchen Kurorten fällt sie auch für Tagesbesucher an. Teilweise müssen Urlauber auch für das Mitbringen von Hunden eine separate, meist niedrigere Kurtaxe zahlen. Ist der Aufenthalt nicht mit einem Urlaub verbunden, sondern erfolgt beispielsweise im geschäftlichen Kontext, entfällt die Abgabe meist.
Was solltest du als Vermieter tun?
Als Vermieter solltest du deine Gäste rechtzeitig über die Kurtaxe informieren und sicherstellen, dass sie diese entweder bei dir oder in der örtlichen Verwaltung bezahlen – am besten direkt am Tag der Anreise. Bezahlen die Gäste bei dir, musst du sie anschließend an die Gemeinde weiterleiten. Ein rechtzeitiges Entrichten der Abgabe ist wichtig, anderenfalls drohen Bußgelder! Informiere dich über die Kurtaxe am Standort deiner Ferienunterkunft am besten bei Ihrer Stadtverwaltung, bevor du mit dem Vermieten deiner Immobilie beginnst.
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