Beweislast bei Schäden in der Ferienwohnung: Was du als Vermieter wissen musst
Zerbrochenes Geschirr, Flecken an Wänden und Polstermöbeln oder gar ein defektes Küchengerät – viele Schäden in Ferienunterkünften entstehen schnell und oft ohne Absicht. Der Großteil deiner Gäste meldet den Schaden wahrscheinlich und kommt – falls notwendig – auch direkt dafür auf. Wenn dies jedoch nicht der Fall ist, kann die Haftung für Schäden in deiner Ferienunterkunft schnell zu Streitigkeiten führen. Wer haftet eigentlich für solche Schäden und wie kannst du dich als Vermieter bestmöglich schützen?
Inhalt
In diesem Artikel erfährst du:
Wer haftet grundsätzlich für Schäden in einer Ferienunterkunft?
Generell haftet in Ferienunterkünften derjenige, der für den entstandenen Schaden verantwortlich ist. Die gesetzliche Grundlage dazu ist in den allgemeinen Mietrechtsbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu finden:
- § 823 BGB – Schadensersatzpflicht: Wer das Eigentum eines anderen beschädigt, ist grundsätzlich schadensersatzpflichtig.
- § 538 BGB – Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch: Normale Abnutzung musst du als Vermieter hinnehmen.
Bereits mit dem Mietvertrag gehen deine Gäste automatisch die sogenannte „Nebenpflicht als Mieter“ ein, nichts zu beschädigen. Um auf Nummer Sicher zu gehen, kann eine entsprechende Klausel in den Mietvertrag mit aufgenommen werden. Doch auch ohne eine solche Klausel hast du als Vermieter Anspruch auf Schadensersatz, sofern dein Gast auch tatsächlich die Schuld an dem entstandenen Schaden trägt.
Wir von atraveo by e-domizil schließen den Mietvertrag anstelle von dir direkt mit dem Gast ab, sodass du dir hierüber gar keine Gedanken machen musst!
Welche Arten von Schäden unterscheidet man?
Die Entstehung des Schadens spielt also eine zentrale Rolle in Bezug auf den Schadensersatzspruch. Generell lassen sich die folgenden Kategorien unterscheiden:
- Normale Abnutzung
Schäden, die durch die normale Abnutzung entstanden sind, darfst du als Vermieter deinem Gast nicht in Rechnung stellen. Dazu zählen zum Beispiel durchgelegene Matratzen, ein leicht zerkratzter Parkettboden oder auch durch Sonneneinstrahlung verblasste Polsterstoffe. - Fahrlässige Schäden
Lässt sich ein Schaden auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch zurückführen, kannst du als Vermieter Schadensersatzansprüche geltend machen. Das kann beispielsweise ein nicht mehr entfernbarer Rotweinfleck auf dem Sofa oder eine umgeworfene Blumenvase sein. - Grob fahrlässige oder mutwillige Schäden
Liegt eine mutwillige Beschädigung seitens des Gastes vor, so haftet dieser vollständig. Beispiele sind Brandflecken durch Zigaretten auf dem Teppich oder zerbrochene Fensterscheiben.
Das bedeutet: Der Mieter haftet nur für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Ob der Gast am Ende wirklich zahlen muss, hängt jedoch stark davon ab, ob du nachweisen kannst, dass er den Schaden verursacht hat – und da kommt die Beweislast ins Spiel.
Die Beweislast: Warum du als Vermieter in der Pflicht bist
Selbst wenn klar ist, dass ein Schaden nicht durch normale Nutzung entstanden sein kann, reicht das allein nicht aus. Die Beweislast liegt bei dir als Vermieter, selbst wenn du Anspruch auf Schadensersatz hast. Du musst belegen können, dass der Schaden während des Aufenthaltes entstanden ist und welcher Gast ihn verursacht hat. Dein Gast muss im Streitfall nicht beweisen, dass er nicht Verursacher des Schadens war. Falls es im äußersten Fall zu einem Prozess kommen sollte, hast du ohne eindeutige Dokumentation im Zweifel schlechte Karten. Hilfreich könnten in einem solchen Prozess glaubwürdige Zeugen sein, zum Beispiel eine Reinigungskraft.
Was du tun kannst, um dich abzusichern
Da die Beweislast bei dir als Vermieter liegt, schützt du dich am besten, indem du bereits präventive Maßnahmen triffst. Sofern dies für dich umsetzbar ist, solltest du vor jeder Anreise ein Übergabeprotokoll – im Bestfall mit Bildern – erstellen und dieses mit dem jeweiligen Gast durchgehen und von ihm unterzeichnen lassen. Im Protokoll sollten alle bereits bestehenden Schäden dokumentiert werden. So lassen sich nach der Abreise auffallende Schäden unmittelbar dem letzten Gast zuordnen. Mithilfe von Inventar-Apps kannst du dein Inventar mittlerweile auch sehr gut digital dokumentieren und Veränderungen schnell nachvollziehen.
Außerdem solltest du von deinen Gästen eine Kaution verlangen, die in einem angemessenen Verhältnis zum Reisepreis steht. Bleibt deine Ferienunterkunft unbeschädigt, wird die Kaution den Gästen nach Abreise zurückerstattet. Beachte, dass eine zu hohe Kaution für potenzielle Urlaubsgäste abschreckend wirken kann.
Und wie sieht es mit der Versicherung aus?
Viele Vermieter verlassen sich auf die private Haftpflichtversicherung der Gäste – doch Vorsicht: Mietgegenstände sind häufig ausgeschlossen. Informiere dich genau darüber, welche Schäden durch deine bestehenden Versicherungen abgedeckt sind und welche zusätzlichen Absicherungen sinnvoll sein könnten – etwa durch Zusatzversicherungen. So stellst du sicher, dass du im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzenbleibst. Mehr erfährst du in unserem Artikel Wichtige Versicherungen für Vermieter von Ferienunterkünften.
Unsere Tipps in Kürze: So schützt du dich als Vermieter effektiv
- Sichere dich bereits präventiv vor Schadensfällen ab – zum Beispiel durch ein Übergabeprotokoll oder digitale Inventarapps
- Verlange eine angemessene Kaution als Garantie
- Wähle einen passenden Versicherungsschutz – ggf. kannst du deine bestehenden Versicherungen sinnvoll ergänzen
Unser Tipp: Manchmal ist ein freundliches Gespräch hilfreicher als eine juristische Auseinandersetzung. Viele Gäste sind kooperativ, wenn du sachlich bleibst und ihr gemeinsam eine faire Lösung sucht. Die Zufriedenheit deiner Gäste ist einer der wichtigsten Faktoren für Wiederbuchungen und gute Bewertungen!